Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
25. Mai 2018: Seit diesem Tag gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für Unternehmen bedeutet sie massiv erhöhte Anforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Mit BERGT-Consulting sind Sie auch hier auf der sicheren Seite – von der Einführung eines DSGVO-konformen Datenschutzmanagements bis zum externen Datenschutzbeauftragten.
Kundendaten, Nutzerdaten, Datenbanken mit Newsletter-Abonnenten: In jedem Unternehmen fallen regelmäßig umfangreiche personenbezogene Daten an. Mit der neuen DSGVO gelten für den Umgang mit ihnen schärfere Maßstäbe denn je, ob bei der Interpretation, Klassifizierung, internen Weitergabe oder Speicherung.
Besondere Brisanz erlangt die DSGVO vor allem durch die drastisch gestiegenen Strafen, die bei Verstößen drohen. Je nach Art und Unternehmensgröße können hier Zahlungen bis in Millionenhöhe fällig sein beziehungsweise bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes ausmachen – Sanktionen, die im Extremfall existenzbedrohend sind.
Hinzu kommt das Prinzip der inzwischen geltenden Vollhaftung: Kommt es in der gemeinsamen Kommunikation zu Schäden, haften heute sowohl Kunde als auch Lieferant – egal, bei wem die Sicherheitslücke bestand. Gleichzeitig sind sich gerade klein- und mittelständische Betriebe über diese und weitere Risiken und Gefahren oft kaum im Klaren.
Vor diesem Hintergrund – und um rasch alle wesentlichen Informationen zu gewinnen – beginnt Ihre Zusammenarbeit mit BERGT-Consulting hier in der Regel mit einem einführenden Workshop.
Umso passgenauer sind damit die technischen wie organisatorischen Maßnahmen, die wir gemeinsam mit Ihnen definieren, etwa in Form eines Datenschutzmanagementsystems oder einer Überarbeitung Ihrer vorhandenen Strukturen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Position des Datenschutzbeauftragten, der ab einer bestimmten Unternehmensgröße gesetzlich vorgeschrieben ist. Wo persönliche Daten von besonderer Tiefe erhoben oder genutzt werden oder wo es um das geschäftsmäßige Ermitteln, Verarbeiten und Weitergeben von personenbezogenen Daten geht, gilt diese Vorschrift übrigens unabhängig davon, wie groß Ihre Firma ist.